Wald-Flächenstilllegung in Thüringen: SPD-Fraktion steht zum Koalitionsvertrag

Veröffentlicht am 15.05.2017 in Umwelt & Energie

Die SPD-Fraktion steht zum Koalitionsvertrag, wonach fünf Prozent der Waldfläche Thüringens künftig nicht mehr forstwirtschaftlich bewirtschaftet werden sollen. Die Flächen der Deutschen Stiftung Umwelt (DBU) sind vollständig und sofort als Stilllegungsflächen anzuerkennen. Die Auswirkungen auf die Forstanstalt sind dabei zu berücksichtigen.

Anlässlich der heutigen Anhörungen zur Wald-Flächenstilllegung in Thüringen im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags erklärt Dagmar Becker, Sprecherin für Umwelt und Naturschutz der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Wir als SPD stehen dazu: Fünf Prozent unserer Wälder sollen künftig dauerhaft nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt werden – so wie es uns die Nationale Biodiversitätsstrategie aufgibt. Die ausgewiesenen Flächen werden sich selbst überlassen ohne Eingriffe von außen. Die restlichen 95 Prozent der Wälder werden jedoch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt. Denn nur, wenn wir einen Teil der Waldfläche bewirtschaften und einen Teil nicht, sichern wir die größtmögliche Bandbreite an Biodiversität. Deshalb ist es logisch, alle bereits ungenutzten Flächen dem Fünfprozentziel zuzuordnen. Demnach sind sämtliche Nationale Naturerbeflächen in Thüringen – wie die mehr als 6000 ha Wald im Eigentum der DBU – und auch alle anderen aktuell nicht mehr für die forstwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehenden Flächen sofort und vollständig als Stilllegungsflächen anzurechnen.“

Becker appelliert, die Folgen und finanziellen Auswirkungen auf die Thüringer Forstanstalt und deren Beschäftigte genau im Blick zu haben: „Bei Gründung der Forstanstalt war allen Beteiligten klar, dass der ThüringenForst 25000 ha Wald nur solange verwaltet und bewirtschaftet, bis die Stilllegungsflächen vollständig identifiziert sind. Für die Stilllegung von Waldflächen über die veranschlagten 25000 ha hinaus muss die Forstanstalt entschädigt werden“, so Becker.
Die SPD-Abgeordnete verweist darauf, dass es nie vorgesehen war, dass die Forstanstalt für die Stilllegungsflächen finanziell aufkommen muss. Das kann passieren, wenn sie beispielsweise für die Verkehrssicherung zuständig bleibt, die Grundsteuern entrichtet, Wege instand hält oder anderes mehr. Auch dafür muss die Forstanstalt entschädigt werden, denn auf den stillgelegten Flächen kann sie keinen Ertrag mehr erzielen.

„Die gesamte Debatte um die Stilllegungsziele von forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen verläuft in eine Richtung, die ich nicht nachvollziehen kann. Die SPD-Fraktion war es, die dieses Ziel bereits 2009 der CDU abgerungen und im Koalitionsvertrag verankert hat. Die Zielsetzung samt ihrer Intention haben wir in den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag übernommen. Dabei haben wir ganz bewusst darauf geachtet, keine konkreten Flächen in der Koalitionsvereinbarung aufzuführen. Ich rate daher allen Beteiligten, zur Sachlichkeit zurückzukommen. Wir sollten durch den sachlichen Austausch fundierter Argumente nach einer praktikablen Lösung suchen. Für die SPD gilt: Wir stehen nach wie vor zum vereinbarten Ziel.“

Becker bleibt jedoch optimistisch: „Noch sehe ich einen Ausweg aus dem Streit um die Waldstilllegungsflächen. Die erfolgreiche Initiative Thüringens, einen Waldwildnisfonds auf Bundesebene ins Leben zu rufen, um Stilllegungsflächen von dem Geld zu kaufen, könnte eine Lösung darstellen, auf die wir uns nun zügig verständigen könnten. Wenn wir es richtig angehen, kommt dieser Fonds auch für die laufenden Kosten auf den Stilllegungsflächen auf. Das wäre die halbe Miete.“

Elisabeth Kaiser
Pressesprecherin

 

Homepage Dagmar Becker

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