Bundesrat macht Weg frei für mehr Sicherheit. Thüringen enthält sich bei BKA-Gesetz

Veröffentlicht am 12.05.2017 in Freiheit & Sicherheit

Eine Novellierung des BKA-Gesetzes, der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vor Übergriffen standen auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen: Der Bundesrat hat einen vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesbeschluss zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften gebilligt. 
In der jüngsten Vergangenheit kam es vermehrt zu Übergriffen auf Retter, Polizisten, Vollstreckungsbeamte und Helfer. Diese werden nicht als Individualpersonen angegriffen, sondern als Repräsentanten des Staates.

Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erläutert: „Vor dem Hintergrund der erschreckenden Zunahme an Übergriffen auf Rettungskräfte zielt das Gesetz auf eine Stärkung des Schutzes und der Wertschätzung. Mich freut, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann. Damit wurde ein Zeichen zum Schutz der Einsatzkräfte und Helfer gesetzt und ihre Sicherheit gestärkt. Wir alle sind auf ihren Dienst an der Gesellschaft angewiesen.“

Auf der Tagesordnung des Bundesrats stand auch das sogenannte BKA-Gesetz. Damit soll eine moderne IT-Infrastruktur für das Bundeskriminalamt geschaffen werden. So soll die Polizeiarbeit effizienter gestaltet, Prozesse harmonisiert und dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Carsten Schneider dazu: „Es freut mich, dass dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt wurde. Thüringen hat sich hier im Bundesrat leider enthalten, was ich allein aus dem Sicherheitsaspekten heraus nicht nachvollziehen kann. Die SPD steht jedenfalls für die Stärkung der Einsatzkräfte und eine Ausstattung der Behörden, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.“

 

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